Zwei Jahre lang habe ich Strom von der Firma FlexStrom bezogen. Zum Ende des zweiten Jahres kündigte ich fristgerecht meinen Vertrag (31.07.2010) den Zähler habe ich vereinbarungsgemäß selbst abgelesen.
Als letze Woche die Schlußrechnung kam war ich nicht wenig überrascht, dass zum 01.06.2010 der Tarif gewechselt hatte - davon wußte ich bis letzte woche nichts, aber dass war gar nicht mal das Problem. Größere Auswirkungen hat ein falscher Zählerstand (337,5 KWh weniger als von mit abgelesen).
Dank Paketpreis verfallen diese (bereits bezahlten) KWh nicht nur, mein neuer Stromanbieter wird sie mir logischerweise erneut in Rechnung stellen.
Anfrage bei FlexStrom: Der Netzbetreiber hätte diesen Zählerstand mitgeteilt. Nachfrage beim Netzbetreiber ( (Vattenfall) : Flexstrom hat ihnen - wie in solchen Fällen immer üblich - den Zählerstand mitgeteilt.
Und nun?
337 Kwh werde ich sicher nicht doppelt bezahlen
Zitat aus einer anderen ähnlichen Beschwerde:
Toller Trick, da muß man erst mal drauf kommen! Auf diese Weise spart FlexStromübrigens auch noch zusätzliche Kosten für EVU Ablesung, Berechnung usw. ein.
Fazit: bei ENDABRECHNUNGEN von der Firma FlexStrom bitte genau die tatsächlichen Zählerstände kontrollieren, denn weniger ist manchmal mehr. Firma FlexStrom hat das wohl längst erkannt.
Bestell-/Kundennummer: 900000910562
Meine Forderung an FlexStrom:
Ich erwarte von Flexstrom eine Rechnungskorrektur.
Antwort auf die Beschwerde vom 01.11.2010
Sehr geehrter Herr K,
gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie.
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Social Media Relations
FlexStrom Aktiengesellschaft
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