17.10.2010 | 17:15 Uhr · 914 Views · von Anja M.
Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH (Elmshorn)
Transportgut (Desktop PC) völlig zerstört - Hermes zahlt nicht
Nachdem mein Desktop PC nach einem Versand von Mainz nach Elmshorn komplett beschädigt am Bestimmungsort eintraf, habe ich den Schaden mit Zusendung der Originalrechnung des PC (Kaufpreis 950 €) bei der Hermes Logistikgruppe schriftlich reklamiert und um Schadensregulierung über die Versdandversicherung mit 500 € gebeten.
In einem Schreiben unterstellt mir Hermes, dass das Transportgut nicht gemäß ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ordnungsgemäß und bestimmungsgemäß verpackt gewesen sei.
Wie ich Hermes in meinem Schreiben vom 09.09.2010 bereits mitgeteilt habe, war das Transportgut jedoch sehr wohl den Verpackungsrichtlinien entsprechend verpackt. Dies kann durch meine Lebensgefährtin, welche die Sendung in Empfang genommen hat, bezeugt werden.
Hermes stützt sich bei ihrer Argumentation darauf, dass der Transportschaden ausschließlich auf einer mangelhaften Verpackung beruhen kann, da der Karton bei der Anlieferung äußerlich keine nennenswerten Beschädigungen aufwies.
In dem vorliegenden Fall kam es jedoch zu einem Schaden, trotz ordnungsgemäßer Verpackung und eines augenscheinlich unbeschädigten Kartons. Dieser kann beispielsweise dadurch aufgetreten sein, weil der Karton aus größerer Höhe auf eine seiner sechs Längsseiten gefallen ist. Dann ist der Karton äußerlich unversehrt, jedoch wird das Transportgut dennoch aufgrund der kurzen, sehr starken Krafteinwirkung beschädigt, auch wenn die Sendung auf allen Seiten bestmöglich gepolstert wurde. Eine äußere Beschädigung des Kartons würde beispielsweise nur dann auftreten, wenn der Karton durch äußere Einwirkungen eingerissen wurde, oder er auf eine der Ecken fällt.
Die Art des Transportschadens (Herausbrechen der verschiedenen Hardwarekomponenten - CPU + Kühler und Grafikkarte - aus dem Mainboard) spricht ebenfalls dafür, dass es eine starke, äußere Krafteinwirkung auf das Paket während des Transports/bei der Zustellung gegeben haben muss und es dann auch die beste Verpackung es nicht vermag, alle äußerlichen Gewalteinflüsse abzufedern.
Ich habe Hermes auch bereits mitgeteilt, war die Sendung, welche Gegenstand dieser Beschwerde ist, nicht die einzige Sendung, welche ich innerhalb eines kurzen Zeitraums mit Hermes versandt habe. Es handelte sich dabei um insgesamt elf Sendungen. Von diesen elf Sendungen sind zwei nicht mehr in den Kartons angekommen, in denen ich sie ursprünglich abgeschickt habe, d. h. die Kartons sind auf dem Versandweg zerstört worden und wurden anschließend durch Hermes wieder neu verpackt. Ein weiterer Karton wies immense Beschädigungen bei der Anlieferung auf und eine Sendung wurde erst ca. zwei Wochen nach der Aufgabe im Paket-Shop zugestellt.
Auszug aus der Antwort von der Hermes Logistikgruppe:
"Da auch nach Ihren Angaben das Paket äußerlich unbeschädigt warm, ist eine solch heftige Stoßeinwikung des Transportes denknotwendig ausgeschlossen. Wäre des der Fall gewesen, hätte das Paket zumindest relevante Aufschlag bzw. Quetschspuren aufweisen müssen. Es war hingegen äußerlich unbeschädigt. Eine Erstattung ist daher nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in diesem Fall nicht anders entscheiden konnten."
Wie gesagt: Wenn man einen großen Karton auf eine seiner Seiten "glatt" fallen lässt, wird es nicht unbendingt äußerliche Schäden an der Verpackung geben, sondern der Inhalt wird beschädigt und der Karton bleibt heil. So wie es in diesem Fall passiert ist.
Selbstverständlich habe ich KEIN Verständnis für das Verhalten der Hermes Logistkgruppe und frage mich noch immer, warum es überhaupt eine Versandversicherung gibt.
Ich werde aufgrund des Wertes des Transportgutes und des ignoranten Verhaltens von Hermes diesen Fall natürlich nicht auf sich beruhen lassen und werde, wenn erforderlich, von meiner Rechtschutzversicherung Gebrauch machen und weitere Schritte gegen die Hermes Logistikgruppe einleiten.
Meine Forderung
Regulierung des Transportschadens durch die Hermes Versandversicherung i. H. v. 500.- Euro
Firmenantwort
21.10.2010 | 10:12 Uhr · Hermes Logistik Gruppe
Sehr geehrte Kundin,
wir bedauern, dass es zu Unannehmlichkeiten gekommen ist.
Wir werden uns in den nächsten Tagen mit Ihnen in Verbindung setzen, um eine beiderseitige Lösung zu finden.
Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH
Kundenservice