Aufgrund einer Preisanpassung habe ich (KD-Nr.: 2663879) meinen Stromvertrag bei TelDaFax am 4. Januar 2010 gekündigt. Noch im Januar erhielt ich die Bestätigung von TelDaFax, dass die Laufzeit am 28.02.2010 endet. Der Zählerschlussstand wurde TelDaFax ordnungs- und fristgemäß mitgeteilt.
Seit 28.02.2010 (Vertragsende) warte ich auf eine Schlussrechnung und auf die Rückzahlung der Sonderabschlagszahlung von 200,-- €.
Seit nunmehr über einem halben Jahr!
Aufgrund meiner Nachfrage erhielt ich nachfolgende Antwort von TelDaFax:
Am 14.09.2010, 15:51 Uhr, schrieb info@teldafax.de:
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir bedauern die Länge des Zeitraumes, den Sie bisher schon auf Ihre Schlussrechnung warten müssen. Durch interne Umstellung des Buchhaltungssystems verzögerte sich die Erstellung leider um einige Zeit.
Wir werden Ihre aktuelle Anfrage heute zum Anlass nehmen, Ihren individuellen Fall noch einmal zu beschleunigen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
TelDaFax SERVICES GmbH
Verzögerung von über einem halben Jahr wegen Systemumstellung, da kann ich nur lachen!
Ich bin mal gespannt, wie es weitergeht.
Meine Forderung an TelDaFax:
Innerhalb von 14 Tagen: Schlussrechnung und umgehende Rückzahlung der Sonderabschlagszahlung
Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 36 Tagen und 9 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Bisher nur Hinhalte-Taktik; aber nichts passiert!
Das Formular für meinen letzten Mahnbescheid, bei dem ich eine Forderung hatte, habe ich mir in der Schreibwarenabteilung bei Karstadt geholt, ausgefüllt und ans Gericht geschickt. Dazu braucht man keinen Anwalt, der das auch nur so machen würde, mehrfach dabei verdient. Dann kommt Teldafax in Zugzwang, denn sie müssen reagieren.
Vielleicht hilft das auch noch: Es scheint den Mahnbescheid auch heute online zu geben, siehe Link.
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/Mahnbesch.html#VB
Zinsen nicht vergessen! Viel Erfolg
GL
Wer dann noch bei Teldafax einen Vertrag abschließt, ist selber Schuld!
ist aus den Anzeigen und Schreiben irgendetwas heraus gekommen (Geldfluss oder Info vom Gericht o. Ä.)?
Warte ebenfalls seit Wochen auf Erstattung meines Treuepaketes wegen nicht geleisteter Lieferung (Kündigung Netzbetreiber), der gab es die 200,- € Bonus nur bei Vertragsverlängerung?
www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html
2) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit
Handlungshinweisen und Musterschreiben beachten:
www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax
3) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount
4) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:
Zitat:
„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)
5) GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und bis zu der die Guthabenerstattung gefordert wird bzw. spätestens erstattet werden soll.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
6) Http://de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens
7) Eine Kundin hat am 21.05.2011 mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier:
de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf-guthaben-nach-abrechnung-wird-nicht-erstattet#comment69484