Am 23.07.2010 habe ich von "Buchhaltung Content4U" eine Zahlungsaufforderung für "Download-Service.de" in Höhe von 96,00 Euro, die ich innerhalb zehn Tage zu bezahlen habe, erhalten.
Daraufhin habe per E-Mail widersprochen, mit Hinweis: Kenne Zahlungsforderung nicht. Ich kenne keinen Download-Service und habe keinen Vertrag abgeschlossen. Daraufhin kam nächste Mahnung mit allen Folgen bei Nicht-Zahlung.
Ich habe mich leider einschüchtern lassen und bezahlt. Inzwischen bin ich zufällig im Internet auf die div. Beanstandungen gestoßen, was mir nun zu denken gibt.
Denn, obwohl ich bezahlt und den Aktivierungslink bekommen habe, wenn ich mich jetzt einloggen will, komme ich nur auf die Seite für Neukunden, d. h. ich kann die Dienste gar nicht in Anspruch nehmen, für die ich bezahlt habe.
Meine Forderung an Content4u:
Unterlassung des Slogans "Kostenlose Downloads" und Einhaltung der Lieferbedingungen
Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 60 Tagen und 10 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Dumm ist, wer gibt, noch dümmer ist, wer nicht nimmt.
Warum bezahlen Sie Rechnungen, wenn Sie keinen Vertrag eingegangen sind? Solche Schreiben kommen bei mir regelmäßig in die Tonne - es ist noch nie was passiert!