Ende März wäre die Jahresabrechnung für Gas fällig gewesen.
Vier Mahnungen, immer die gleiche Antwort: Der Zulieferer teilt uns die erforderlichen Brennwerte, die wir zur Berechnung benötigen, nicht mit. Meine Kündigung wurde abgelehnt mit der Begründung: Erst im Mai 2011 möglich.Frage: Was kann ich tun? Habe ich aus diesen Grund ein Sonderkündigungsrecht?
Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas:
Klärung oder Hilfe
Antwort auf die Beschwerde vom 14.08.2010
Sehr geehrter Herr Lubmaier,
sehr gerne versuchen wir, Ihre Abrechnung zu beschleunigen. Leider können wir Ihren Namen nicht in unserem System finden. Sind Sie vielleicht unter einem anderen Namen Kunde bei uns?
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre Kundennummer oder den bei uns gemeldeten Namen, auf den der Vertrag läuft, mitteilen könnten. Sie erreichen uns unter presse@e-wie-einfach.de
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges
Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
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Antwort auf die Beschwerde vom 14.08.2010
von E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Presse/PR
23.08.2010 | 13:04 Uhr
damit wir bezüglich Ihrer Jahresrechnung nochmals nachfassen können, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns Ihre Kundennummer mitteilen könnten. Denn unter Ihrem Namen können wir Sie leider nicht in unserem System finden.
Sie können gerne eine Mail an presse@e-wie-einfach.de senden.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges
Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
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Antwort auf die Beschwerde vom 14.08.2010
von E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Presse/PR
31.08.2010 | 12:15 Uhr
unter dem Namen "Glocke" sind wir nun im System fündig geworden und konnten auch Ihre Nachricht bearbeiten.
Ihre Rechnung wurde erstellt und geht Ihnen im Laufe der Woche per Post zu.
Wir möchten uns für die zeitliche Verzögerung entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges
Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
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