Auch mir verweigert Flexstrom den Bonus - die AGB 7.2, 7.3 besagt, dass der Bonus nach dem ersten Jahr ausgezahlt wird. Die Kündigung erfogte zum 30. 6. 10, beliefert wurde ich ab dem 01. 07. 09. Rechtlich eine klare Sache!
Geht es nicht anders, als Flexstrom zu verklagen - oder gibr es eine Sammelklage, der man sich anschließen kann? Hat jemand Urteile etc.?
Meine Forderung an FlexStrom:
Zahlung des Neukundenbonuses
Antwort auf die Beschwerde vom 01.08.2010
Hallo Null Schwarz,
gerne prüfe ich dies für Sie! Schicken Sie mir doch bitte eine kurze Mail mit Ihrer Vertragsnummer an marc. breidbach (AT) FlexStrom. de
Vielen Dank!
Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG
kommentare und trackbacks 5
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Die Verweigerungsargumentation von Flexstrom zur Nichtzahlung des Neukundenbonus steht auf wackligen bis gar keinen Füßen. Trotzdem wären Hinweise zu bereits bestehenden obergerichtlichen Urteilen zum Thema hilfreich.
Wahrscheinlich werde ich meinen Rechtsbeistand zum Thema bemühen. Anders ist dem Laden offenbar nicht beizukommen.
Ole