Ich war nachweislich zwölf Monate Kunde bei Flexstrom. Die Kündigung wurde nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.
Als ich per E-Mail die Schlussrechnung anforderte, bekam ich eine Rückmail, in der mir mitgeteilt wurde, dass mir kein Bonus zusteht.
In meiner Vertragsbestätigung steht eindeutig: "Ihren Aktionsbonus erhalten Sie wie vereinbart mit Ihrer ersten Jahresrechnung".
Meine Forderung an FlexStrom:
Unverzügliche Erstellung der Schlussrechnung mit Berücksichtigung des Aktionsbonus von EUR 135
Antwort auf die Beschwerde vom 26.07.2010
Hallo ReclaBoxler-1944485,
ich prüfe dies gerne für Sie! Schicken Sie mir doch bitte eine kurze Mail mit Ihrer Vertragsnummer an marc. breidbach (AT) FlexStrom. de
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG
kommentare und trackbacks 6
Beispiel: Sie haben Flexstrom zum 01. o1. 2009 bezogen und kündigen zum 31. 12. 2009, dann stellt sich Flexstrom hin und sagt, hätten Ssie zum 01. 01. 2010 gekündigt, dann wäre das Jahr voll.
Das ist zwar ein Witz, aber leider bei Flexstrom gängige Praxis. Und aus diesem Grund wird der Bonus verweigert.