Am 07. 06. 2010 habe ich online den Stromliefervertrag mit der Firma Flexstrom abgeschlossen. Von mir war nicht beabsichtigt, die optionale Preisgarantie zu wählen. Ist offensichtlich online so voreingestellt.
Ich habe innerhalb der Widerrufsfrist diesem Teil des Vertrages per Mail widersprochen. Nur der optionalen Preisgarantie. Ich habe eine Antwortmail erhalten, dass mein Widerspruch der Fachabteilung zugeleitet wird und ich umgehend Nachricht von dort erhalten werde.
Heute, am 21. 07. 2010, wurde nun der erste Abschlag einschließlich des Betrages für die optionale Preisgarantie von meinem Konto eingezogen. Es wurde einfach mein Widerspruch ignoriert. Bis heute habe ich keine Mitteilung erhalten.
Meine Forderung an FlexStrom:
Erstattung des Betrages für die optionale Preisgarantie
Antwort auf die Beschwerde vom 21.07.2010
Sehr geehrte Frau Marbach,
gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie!
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG
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03.01.2014 | 08:37 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.