Sie soll das Gerät mit dem Kassenzettel an den Hersteller zurücksenden. Auf dem Kassenzettel steht noch so ein Text der besagt das ein Rückgaberecht nur einen Monat bestünde.
Dies ist ein Verstoß gegen das BGB in dem die Gewährleistungsansprüche klar geregelt sind. Der Händler/Verkäufer muss für die Gewährleistungsansprüche einstehen und ein Verweis auf die Herstellergarantie ist unzulässig. Dies sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe.
Warum sollte ich mich mit den Portokosten auch belasten, das sehe ich nicht ein. Schon garnicht bei so einem Verhalten gegenüber seinen Kunden.
Ich kann nur raten, keine technischen Geräte bei Plus zu erwerben.
Meine Forderung an Plus:
Umtausch des Gerätes
Firmen-Antwort ausstehend seit 17 Jahren, 284 Tagen und 1 Stunde.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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