Wir haben bei gethandy ein Motorola Z8 bestellt. Leider hatte es von Anfang an Ausfälle, Abstürze und ließ sich auch oft nur durch Aus- und Einbauen des Akkus wieder ins Leben rufen. Zweimal haben wir nach dem Kauf das Handy zur Reparatur eingeschickt.
Das ging bei gethandy schnell, kostenlos und freundlich.
Jedoch haben wir das Problem immer noch. Abstürze und Ausschalten aus dem Betrieb ohne Ende.
Ich habe jetzt geschrieben per Einschreiben, dass wir das Recht haben nach BGB nun vom Kauf zurückzutreten.
Man antwortete mir mehrmals freundlich aber bestimmt per E-Mail, man könne nur eine Wandlung beantragen bei Vodafone, eine Rückzahlung des Geldes sei unmöglich.
Das BGB besagt aber etwas völlig anderes. (§§ 437, 439,440 BGB)
Meine Forderung an Gethandy:
Rückzahlung des Kaufpreises
Antwort auf die Beschwerde vom 25.05.2010
Wir sind mit der Kundin in Kontakt getreten und haben versucht zu erklären, dass man einen Sondertausch nicht 1: 1 machen kann, dass Handy wird zum Hersteller geschickt, dort geprüft. Im Anschluss daran sucht sich der Kunde ein neues Mobiltelefon aus. Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach dem gewünschtem Gerät. Für Rückfragen sind wir sehr gerne bereit.
kommentare und trackbacks 6
Von einem, was auch immer bedeutenden, Sondertausch war nie die Rede. Warum darf ich nur tauschen?
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.