Ich habe bei gleich zwei Verträgen mit Flexstrom, die beide nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wurden, das Problem, dass Flexstrom sowohl eine Endabrechnung als auch die Anrechnung des jeweiligen Aktionsbonus verweigert, obwohl die Bedingungen hierfür gemäß den (sich regelmäßig ändernden) AGBs von Flexstrom erfüllt sind.
Hotline und Emailverkehr waren im besten Fall unergiebig, die Telefonate in der Regel schlicht und einfach unverschämt.
Meine Forderung an FlexStrom:
Endabrechnung unter Anrechnung des vertraglich vereinbarten Aktionsbonus
Antwort auf die Beschwerde vom 28.04.2010
Sehr geehrter Herr Dannegger,
ich habe Ihr Anliegen an die entsprechenden Abteilungen weitergeleitet. Ich bitte um ein paar Tage Geduld.
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG
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