Seit dem 08.02.2010 habe ich eine Pfändung durch die o. g. Anwaltskanzlei auf meinem Bankkonto.
Nach mehreren Telefonaten mit recht unhöflichen Sachbearbeiterinnen, Abbruch des Telefonats und einer kniefälligen Entschuldigung meinerseits erreichte ich eine Teilzahlungsvereinbarung über 20,-- €, zahlbar ab sofort.
Allerdings hat meine Bank ohne mein Wissen alles Geld, welches auf meinem Konto war, insgesamt 227,09 €, am 15.03.2010 an die o. g. Kanzlei überwiesen. Ich habe zwei Tage später die Kanzlei angerufen, um zu erfahren, ob durch die Höhe meiner Zahlung ich jetzt erst mit 11 Monaten Verzögerung zu zahlen beginnen müsste.
Diesmal habe ich, nach einigen Versuchen, mit der Sachbearbeiterin vernünftig zu sprechen, das Gespräch von meiner Seite aus abgebrochen, um nicht wegen Beleidigung auch noch strafrechtlich belangt zu werden.
Meine Nachforschungen ergaben, dass das Geld am 16.03.2010 auf deren Konto verbucht wurde.
Bestandteil der Teilzahlungsvereinbarung war, dass nach Zahlungseingang die Pfändung sofort ruhend gestellt werden würde. Zu meinem größten Erstaunen stellte ich heute, am 23.03.2010 fest, dass die Pfändung weder aufgehoben noch ruhend gestellt ist.
Nach Auskunft der Bank erfolgt eine Freigabe des Kontos innerhalb 24 Stunden nach Eingang der Mitteilung des Gläubigers.
Es ist also davon auszugehen, dass eine Freigabe meines Kontos nicht rechtzeitig zur ersten Fälligkeit der Zahlung erfolgen wird. Für mich sieht das Verhalten der Anwaltskanzlei nachlässig aus.
Meine Forderung an Rechtsanwälte Schäfer & Valerio:
Sofortige Freigabe meines Girokontos zur banküblichen Benutzung mit schriftlicher Benachrichtigung an mich.
Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 204 Tagen und 20 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Am 23.03.2010 habe ich hier eine Beschwerde bezüglich einer Pfändung der o.g. Anwälte eingestellt. Ich hatte gehofft, dass das Konto nunmehr freigeschaltet würde; heute morgen habe ich versucht, per IT-Banking auf das Konto zuzugreifen. Leider funktioniert immer noch nichts.
Stattdessen erhielt ich gestern wieder eine Aufforderung, an die Firma Uniscore 239,85 Euro bis zum 05.04.2010 zu zahlen. Falls nicht, würde man eine weitere Pfändung in Angriff nehmen.
Für mich sieht dies nunmehr so aus, als ob die o.g. Anwaltskanzlei hier eine Drohkulisse aufzubauen versucht; wenn nämlich das Konto nicht bis morgen wieder frei benutzbar ist, werden die Daueraufträge nicht ausgeführt; dann müßte das Konto gar nicht frei gegeben werden, weil ich mich nicht an die Teilzahlungsvereinbarung gehalten habe. Bei Rückstand oder Verfristung einer Rate verfällt nämlich die gesamte Vereinbarung ( very easy :-)). Ich habe keine Ahnung, wie es weitergeht und wie das Ganze enden wird. Ich sollte vielleicht mal über Lösungswege nachdenken.
Letztlich ist das Verhalten sicherlich keine Dauerlösung und sehr erniedrigennd für einen Menschen mit Grips, der vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen wurde.
Sobald Hartz4 seinen Namen bei der von ihm begehrten Bank preisgibt, kennt der Kundenbetreuer seine Zahlungsmoral. Wenn ihm dann die Eröffnung eines Kontos ermöglicht wird, erhält er allenfalls eine Servicekarte (Taschengeldkarte) und obendrauf satte Kontoführungsgebühren.
Ist das erstrebenswert?
http://www.gutefrage.net/frage/kontopfaendung-trotz-hartz4-geld-weg-weil-online-wirecard-bank-zu-lange-gebraucht-hat
Nicht beirren lassen, sondern den Fall der Anwaltskammer schicken und weiterhin Verbraucherzentrale oder gr öffentlich publik machen.
Zudem haben sie mein Konto immer noch nicht freigegeben.
mfg.
Bei mir ging auf einem gesonderten Konto die Alimente für meine 3 Kinder ein. Das wusste auch die Postbank. Dieser war das aber egal, die haben einfach die Pfändung zugelassen. Da war das Konto gesperrt, das Geld weg und persönlich auch niemand zu sprechen. Denn da gab es keinen Berater, sondern immer nur alles per Telefon. Da wurde man auch nie zurück gerufen. Deshalb niemals auf einer Bank ein Konto haben, wo man keinen persönlichen Ansprechpartner hat.
Übrigens die Behörde, welche einfach gepfändet hat, durtfe das auch nicht, da zu dieser Zeit noch unser Anwalt mit denen in Kontakt stand. Die wurden zwar dazu verdonnert, das Geld wieder raus zu geben, da die gerichtlichen Unterhaltstitel von dem Vater vorgelegt wurden, aber nichts passierte. Schlieslich haben sie jetzt ihr Geld, und wir sollen es uns von dem holen, der es eigentlich hätte zahlen müssen.
ALso gab es dann eine Klage, gegen die Person, welche das Vermessungsamt noch vor seinem Umzug bestellt hatte. Nur war bei dem nichts zu holen, weil der Arbeitslos war, und heute Hartzer ist.
Das sagte uns dann auf das Geld verzichten, was ja für meine Kinder war. Die Behörde hatte es gefreut das Geld von uns zu haben, weil diese ja schon vorher wusste, das bei dem anderen nichts zu holen ist. So ist die Bürokratie nun einmal in DEUTSCHLAND!