Also, der Vertrag begann ganz normal mit Zahlung einer Jahresgebühr, die aufgrund eines zuvor eingerechneten Bonis, dann doch höher ausfiel, als in der schön gerechneten Rechung (Vorauskasse für das Jahr)!
Am Ende der ersten Periode kam dann ein Angebot für die Vertragsverlängerung, die wesentlich teurer war, als für Neukunden. Daraufhin kündigte ich den Vertrag zum Ende des ersten Jahres. Mit der Jahresrechnung wurde mir dann ein Tarifwechsel während des Vertragsjahres eingerechnet, von der ich gar nicht informiert war, und in der Jahresendabrechnung war keine Bonusrückzahlung enthalten.
Ich erhob Widerspruch gegen die Abrechnung, da ich von keinem Tarifwechsel in Kenntnis gesetzt wurde und da der Bonus nicht zurückbezahlt wurde. Die Antwort: Der Brief ging Ihnen zu. Da nicht gekündigt, ist das eine Zustimmung. Also Nachforderung anstatt eine Rückzahlung.
Habe nun Einspruch gegen die Erhöhung eingelegt, obwohl diese ja schon acht Monate zurückliegt, und die Einzugsermächtigung widerrufen. Nun wollen die von mir 115 € und ich von denen 125 € Bonus. Die 115 € werden die nicht bekommen, da die ja gar keinen Beweis antreten können, dass die Tariferhöhung bekannt gegeben wurde. Aber meine 125 € müsste ich wohl auch eher gerichtlich einklagen.
Hat jemand noch die AGB`s vom Dezember 2008 oder Januar 2009? Habe mir diese natürlich nicht abgespeichert. Jetzt ist die Formulierung ja so, dass der Bonus verfällt, wenn innerhalb des ersten Jahres gekündigt wurde - aber nicht, wenn die Kündigung zwar im ersten Jahr ausgesprochen, aber erst nach der Jahresfrist wirksam wird.
Kann mir jemand helfen, wie ich mich richtig verhalten könnte. Meine Rechtsschutzversicherung hat auch eine Selbstbeteiligung von 200 €, so dass das Risiko auf Geld sitzen zu bleiben, leider immer gegeben ist.
Das Schlimmste - habe vor dem Disaster meine Mutter auch zu Flexstrom wechseln lassen! Interessant wäre natürlich, ob der nicht zugegange Brief der Tariferhöhung "zufälligerweise" bei anderen auch auftritt, oder ob das eine Masche der Firma Flexstrom ist und häufig auftritt. Hier könnten dann auch strafrechtliche Belange berührt sein.
Meine Forderung an FlexStrom:
125 € Bonusrückzahlung
Antwort auf die Beschwerde vom 20.03.2010
Sehr geehrter Herr Kerschl,
ich werde Ihr Anliegen gerne prüfen. Bitte schicken Sie mir Ihre Vertragsnummer per Mail an marc.breidbach(AT)FlexStrom.de
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG
kommentare und trackbacks 5
Habe erst jetzt bemerkt, dass Flexstrom seit rund einem halben Jahr, also direkt nach Ablauf der dreimonatigen Preisgarantie, monatlich mehr vom Konto abbucht, als vereinbart war - sprich eine Vertragsänderung vorgenommen hat.
Wie kommt das wohl zu Stande? Ja, auch bei mir ist keine Vertragsänderung angekommen - auch nicht in Form einer Werbung o. ä!
So oder so kann ich nur nachdrücklich von Flexstrom abraten! Allein schon die Art und Weise wie kostenpflichtige Preisgarantien untergejubelt werden sollen - obgleich diesen bereits bei Vertragsschluss widersprochen wurden, tauchen sie beim Schreiben zur Vertragsverlängerung wieder auf.
Meine Kündigung wird heute noch rausgehen, terminiert auf den Tag nach dem Ende des aktuellen Bezugszeitraums, so dass die EUR 70,- Prämie zum Tragen kommen.