Nach meinem Wechsel zu FlexStrom bekam ich nach drei Monaten meine erste Strompreiserhöhung.
Dieser Familienbetrieb erdreistet sich in meinem Fall die Stromgrundgebühr um sage und schreibe 377 % und zugleich den Arbeitspreis um 13 % zum 1.4.2010 zu erhöhen.
Auf meine Aufforderung hin, die Erhöhung plausibel transparent zu machen, ergingen bis heute nur standartisierte Verdummungsschreiben per E-Mail.
Aufmerksam gemacht auf ihre Plausibilisierungspflicht zur Erhöhung der Preise, kommen von dort nur pauschale Erklärungsversuche, die zudem stümperhaft zusammengeflickt erscheinen.
Habe nun offiziell Einspruch gegen die Erhöhung eingelegt und werde ggfs. gerichtlich die Offenlegung der vermeintlich betrügerischen Kalulationspraktiken erstreiten müssen.
Wer klagt, kann die Firma zum Handeln zu zwingen und hier nur gewinnen, da eine 377 % Erhöhung garnicht plausibel erklärt weden kann. Ich empfinde dies als eine miese Tour.
Konnte gerade noch einige Bekannte vor dem Anbieterwechsel zu Flexstrom warnen.
Bin auch der Meinung, nach entsprechender Internetrecherche, dass FlexStrom von zuständiger Seite nun endlich abgemahnt werden muss, sozusagen von Amts wegen!
Meine Forderung an FlexStrom:
Erklärung der überhöhten Gebühren!
Antwort auf die Beschwerde vom 21.02.2010
Sehr geehrter Herr Leck,
gerne werde ich mich Ihrer Sache annehmen. Bitte schicken Sie mir eine kurze Mail mit Vertragsnummer und Anliegen an marc.breidbach(AT)FlexStrom.de
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG
kommentare und trackbacks 9
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Mal sehen, wie die aus der Miesere jetzt raus kommen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.