Am 3. Dezember 2009 stürmte ein Rollkommando der Berliner Polizei zusammen mit Mitarbeitern des Veterinäramts meine Privatwohnung.
Dabei beschlagnahmte die Behörde meinen 14 jahre alten Hund und schläferte ihn in den eigenen Amtsräumen sofort ein.
Mein Widerspruchsrecht wurde mir verwehrt, der Rechtsweg abgeschnitten.
Meiner Ansicht nach: eiskalter Hundemord.
Meine Forderung an Veterinäramt:
Schmerzensgeld
Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 265 Tagen und 9 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Bleiben Sie stark!
Um aber auf das Problem von Herrn Rassmes zurückzukommen, so wird er hier wohl kaum einen Staatsanwalt finden, der Ermittlungen wegen Mordes aufnimmt. Noch nicht einmal wegen Tierquälerei könnte eine Strafanzeige erstattet werden, weil der Hund ja eingeschläfert wurde.
Aber wie schon erwähnt, muß hier etwas Gravierendes passiert sein, dass sich das Veterinäramt zu dieser Maßnahme entschlossen hat...
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28.08.2016 | 10:27 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.