Warum müssen wir bezahlen, obwohl wir es nicht bestellt haben?
Wir sind gehörlose Menschen und können nicht gut telefonieren, darum mailen wir es Ihnen.
Rechnungsnr. : RE50-189403 vom 7.12.2009 und vom 22.12.2009.
Wir wissen nicht, wieso wir 96,- Euro bezahlen sollen. Wir wollen weiterhin nicht bezahlen, o.k.! Wir lehnen es ab und wollen gleich kündigen. Wir verstehen es oft nicht. Alles klar.
Bitte um Verständnis , dass wir es nicht bezahlen wollen oder können. Danke im voraus.
Meine Forderung an IContent:
Rücknahme der Rechnung
Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 269 Tagen und 15 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 6
Auch diese Seite ist als Abzockseite bekannt.
Bevor man nämlich sieht, welche Waren die anbieten, muß man sie dort "kostenlos" anmeldet zum o.g. Preis.
Allerdings sieht man nach der anmeldungauch nicht viel mehr :-)
Die Seite ist bei Akteo9 auf Sat1 schon mehrmals erwähnt worden.
Ich rate ihnen erst mal, das Ganze auf sich beruhen zu lassen und nicht auf Mahrschreiben zu reagieren.
Sie müssen erst reagieren, wenn sie einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen.
Alles andere ist nur dazu da, sie einzuschüchtern und zum bezahlen der unberechtigten Forderung zu nötigen.
Und in Zukunft erst genau lesen, denn der Preis steht auf der Anmeldeseite.
Cappo
…..Der Nutzer verpflichtet sich, die geschuldete Vergütung für die Verschaffung des Zugangs zu den kostenpflichtigen Informationen fristgerecht zu zahlen……
…..Der Vertrag wird über einen Bezugszeitraum von 24 Monaten (Mindestvertragslaufzeit) geschlossen.
Der Nutzer verpflichtet sich, der Anbieterin monatlich einen Betrag in Höhe von 8,00 Euro für die Verschaffung des Zugangs zum Kundenbereich zu zahlen.
Die geschuldete Vergütung ist dem Nutzer für die Dauer von zwölf Monaten im Voraus zu berechnen.
Soweit sich der vom Nutzer gebuchte Kundenbereich mehr als nur unerheblich erweitert, ist die Anbieterin berechtigt, die Vergütung entsprechend der Erweiterungen angemessen zu erhöhen. Die Erhöhung der Vergütung wird erstmals für den auf den Zeitpunkt der Erweiterung folgenden Bezugszeitraum wirksam. Im Fall einer Erhöhung des Entgeltes ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Bezugszeitraums zu kündigen. Die Erhöhung der Vergütung ist dem Nutzer mittels gesonderter eMail an die vom Nutzer angegebene eMail-Adresse mitzuteilen.
Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ist die Anbieterin berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen……
Auch hier gilt: Egal welche Firma auch immer dahintersteckt: Sie ist im Recht, wenn sie ihr Geld einfordert!