Real hat heute am 16.12.09 die Wii im Angebot (Werbung per TV-Spot mit "nur am..."). Zur Öffnungszeit um acht Uhr war ich da. Nach Öffnen der Türen im UG hieß es sofort, dass die Wii ausverkauft sei.
Im OG (Technik) standen ca. zehn Leute mit Wii an einer Kasse. Angeblich wurden mehrere 50 verkauft. In einer Minute? Nachbestellung nicht möglich.
Auf der Webseite real.de wird noch fleißig geworben. Der Witz, klares Lockvogelangebot!
Meine Forderung an Real,- SB-Warenhaus:
Ware muss ausreichend vorrätig sein. Verkauf der Wii für 150 EUR!
Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 310 Tagen und 7 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 12
Für die arbeitenden Menschen gibt es ohne kaum kaufbare Angebote ab deren Feierabend.
Dass das ein Kampfpreis ist und das ma real die Bude deswegen einrennt, dürfte klar sein. In dem betroffenen Markt haben sich vielleicht die Mitarbeiter schon eingedeckt, sodass beim Kunden nichts mehr ankam.
Es gibt in Deutschland keine "Sammelklage"!
Auch in Anführungszeichen gibt es den Begriff im deutschen Recht nicht. Die Verwendung dieses Begriffs ist also Blödsinn.
Na ja, besser neun als keine!