Die ARGE Kreis Viersen/BLZ Willich hat meiner Frau den kompletten Leistungsanspruch (einschließlich Mietkostenanteil) gestrichen. Begründung: Verstöße gegen die Meldepflichten.
Gegendarstellung: Da meine Frau Gehbehindert (80 % Schwerbehindert) ist und längere Strecken nur mit Hilfe zurücklegen kann (Fahrzeug, Begleiter), dies jedoch von der ARGE Viersen/Willich nicht akzeptiert wird (trotz ärztl. Attest), konnten Einladungen nicht wahrgenommen werden.
Nach einmonatlicher Kürzung der Leistung von 30 % folgte sofort die Streichung um 100 %. Als ich mich bei der zuständigen Regionaldirektion NRW, Düsseldorf beschwerte (Beschwerdestelle), fühlten die sich plötzlich nicht verantwortlich.
Nun klage ich beim Sozialgericht (was den Steuerzahler zusätzlich belastet), doch das kann dauern und dauern, da die Gerichte mit Klagen gegen die ARGEN hoffnungslos überlastet sind. Die Leiter der ARGE in Willich und ARGE Kreis Viersen sollten sich angesprochen fühlen!
Meine Forderung an ARGE Kreis Viersen:
Zahlung von zustehender Leistung
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Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Beschwerde ist noch nicht gelöst.
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