Ich habe bei der Firma bestway 24 am 15. Juli 2008 Reinigungsmittel bestellt. Die Firma verlangte Vorauskasse, die ich geleistet habe. Eine Lieferung erfolgte nicht.
Die Lieferung habe ich zunächst per Mail angemahnt, ohne eine Antwort zu erhalten. Ein Anruf bei der Firma (Frau B.) ergab, daß die Ware nicht lieferbar sei. Daß der per Vorauskasse geleistete Betrag zurückzuzahlen sei, wurde immerhin zugeben. Dies erfolgte aber weder nach einem zweiten Anruf noch nach einem 3. Anruf am 4. August, an dem Frau B. (offenkundig wahrheitswidrig) angab, der Betrag sei am Freitag, also am 1. 8., "rausgegangen". Ich warte bis heute auf mein Geld. Selbst eine entspechende Mahnung an die Firma per Einschreiben mit Rückschein blieb bis heute ohne Antwort.
Sowohl die nicht lieferbare Ware als auch mein Auftrag werden noch immer auf der Internetseite der Firma geführt. Ich frage mich langsam, ob das nicht schon an Tatbestände rührt, an die man gar nicht zu denken wagt.
Meine Forderung an Bestway 24 Büro-und Betriebsbedarf:
Sofortige Rückerstattung, Aktualisierung des irreführenden Internetangebots
Antwort auf die Beschwerde vom 20.08.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir geben Ihnen 24 Stunden Zeit diese unbegründeten Verleumdungen aus dem Netz zu nehmen.
Ansonsten erwirken wir eine einstweilige Verfügung zur Schließung Ihres Portales und verklagen Sie auf Schadenersatz.
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