Im Februar 2008 habe ich bei FlexStrom einen Stromvertrag für ein Jahr abegschlossen. Bei diesem Vertrag handelte es sich um einen Paketpreis mit Preisgarantie. Lt. AGB der Firma FlexStrom kann sich der Preis lediglich aufgrund von Steuererhöhung und sonstiger öffentlicher Abgaben oder Auflagen erhöhen.
Acht Wochen vor Lieferbeginn war die Zahlung für das gesamte Jahr fällig. Begründung: der Strom würde bereits für das gesamte Jahr eingekauft. Bei Vertragsende ergab sich für mich ein Guthaben, welches FlexStrom mir jedoch nicht zugestehen möchte, da sich auf Grund der steigenden Beschaffungskosten der Strompreis zum 01.10.2008 erhöht hätte.
Entgegen der Behauptung von FlexStrom wurde ich jedoch nicht Ende August über die Preiserhöhung in Kenntnis gesetzt, sondern erst Ende September 2009, als ich erstmals mit der Bitte um Guthabenerstattung an die Firma Flextrom herangetreten bin.
Meine Forderung an FlexStrom:
Erstattung meines Guthabens
Antwort auf die Beschwerde vom 23.11.2009
ich helfe Ihnen gerne weiter. Bitte schicken Sie mir eine kurze Mail mit Ihrer Vertragsnummer und Ihrem Anliegen an marc.breidbach(at)flexstrom.de. Bitte beziehen Sie sich auch auf Recla-Box damit ich dies zuordnen kann.
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG
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