Wollte gestern DVDs (11) am Zollamt in Hallbergmoos am Flughafen München abholen. Es sind Boxkämpfe von M. H. (1976-1986). Da ich keine Rechnung hatte, konnte oder wollte bzw. hat mir die Dame die DVDs nicht ausgehändigt und behalten. Ist das so? Darf sie das? Ihr Kollege meinte nur; da misch ich mich nicht ein, da seine Kollegin diese Sache gerade bearbeitet. Willkür oder Recht? Schliesslich bin ich dann gegangen.
Meine Forderung an Hauptzollamt München:
11 DVDs von M. H.
Firmen-Antwort ausstehend seit 8 Jahren, 254 Tagen und 8 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Einbehalten darf der Zoll die Sendung nicht.
Ich empfehle, sich ggf. direkt an den Vorsteher des Zollamtes zu wenden.