Mein Strom-Vertrag lief vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 mit einer Preisfixierung von 12 Monaten, mit einer Vertragsverlängerung von 12 Monaten. Mit einem Arbeitspreis von 22,99Ct/kwh und einem Grundpreis von 10,58€/Monat. Ich habe diesen Vertag nicht gekündigt, da mir keine Preiserhöhung vorlag. Als ich am 03.01.2018 das Kundenportal besucht habe, stand dort ein Arbeitspreis von 31,60Ct/kwh, das ist eine Erhöhung von 37%. Eine solche Preiserhöhung ist nicht angemessen und damit unbillig vgl. §315 BGB. Mehrere Emails und unhöfliche Telefonate konnten keine Abhilfe schaffen. Sie sind verpflichtet mich 6 Wochen vorher zu informieren und mir ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen, dieses ist weder per Post, per Email oder im Kundenportal geschehen. Ebenso sind sie verpflichtet dies nach § 41 (3) zu tun, was ebenso nicht geschehen ist, da Sie die Preiserhöhung in einem "Werbe"-Flyer versteckt haben (diesen habe ich mir nochmal von Ihnen per Mail zusenden lassen.) Und das Anschreiben vom 16.12.2017 dazu, hat die Betreffzeile " Ihre persönlichen Preisinformationen Umlagen- und Abgabenentwicklung 2017", was ebenso nicht darauf schließen lassen würde, das es sich um eine Preiserhöhung für 2018 handelt.
Bestell-/Kundennummer: 80046105142
Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie:
Zurücknahme der Preiserhöhung und zukünftige Preiserhöhungen nach §41 (3)
Antwort auf die Beschwerde vom 17.01.2018
Sehr geehrte Frau Müller, wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Fuxx Service-Team
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MfG
Ich habe das Angebot teilweise angenommen (Sonderkündigungsrecht). Wenn der Arbeitspreis jetzt wieder auf 22,99Ct/kWh brutto ab dem 01.01.2018 gesenkt wird, dann kann ich damit leben.