Meine Forderung an mydays:
Nutzung des Gutscheins bzw. Umtausch in ein anderes Ereignis.
Antwort auf die Beschwerde vom 16.01.2018
Lieber Kunde, vielen Dank für Ihr Feedback. Wir bedauern es sehr, dass es Ihnen nicht möglich war, Ihren Gutschein innerhalb der 3-jährigen Gültigkeit einzulösen. Unternehmen sind verpflichtet, in ihren Bilanzen Forderungen und Verbindlichkeiten korrekt darzustellen und dabei die definierten Verjährungsfristen zu beachten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass auch wir uns nach diesen gesetzlichen Vorgaben richten müssen. Es tut uns sehr leid, Ihnen deshalb keine positivere Antwort geben zu können. Bei weiteren Fragen sind wir immer gerne für Sie da. Viele Grüße, Ihr mydays Team
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22.01.2018 | 10:36 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.