Widerspruch gegen Preiserhöhung
Am 28.11.15 habe ich einen Stromliefervertrag mit Grüner Funke, Tarif Home über Check24 abgeschlossen.
Die 1. Preiserhöhung vom 01.01.2017 von 20,62 Cent/kwh auf 28,01 Cent/kwh (36%) wurde mir nicht per Email oder postalisch mitgeteilt.
Die 2. Preiserhöhung vom 01.12.2017 von 28,01 Cent/kwh auf 37 Cent/kwh (31%) habe ich durch Zufall im Kundenportal gesehen. Da hätte dann auch das Dokument der 1. Preiserhöhung noch hinterlegt sein müssen, war es aber nicht. Die Preiserhöhung wurde in einem sehr allgemein informativen Fließtext ganz am Ende versteckt. Die Kundenfreundlichkeit und Transparenz der Grüner Funke GmbH wurde bereits von vielen anderen Kunden als sehr schlecht beschrieben. Das kann ich nur bestätigen.
Hiermit widerspreche ich die Preiserhöhungen vom 01.01.2017 und der Preiserhöhung von 01.12.2017, weil Ihre Preiserhöhung gemäß §41 (3) EnWG nicht auf „transparente und verständliche Weise“ mit mitgeteilt wurde. Somit konnte ich von meinen Sonderkündigungsrecht keinen Gerbrauch machen. Die Ankündigung der Preiserhöhung im Schreiben vom 17.10.2017 ähnelt sehr dem Sachverhalt der 365 AG und der ExtraEnergie aus den Jahren 2013 und 2014. In diesen Fällen haben deutsche Gerichte (u. a. das Landgericht Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14) und das Amtsgericht Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) ) zu Gunsten der Verbraucher entschieden und die Praktiken der Stromanbieter kritisiert.
Ferner zweifle ich die Zulässigkeit der Preiserhöhungen gemäß §315 BGB an, da die erste Preiserhöhung am 01.01.2017 i. H.v. 36% und die zweite Preiserhöhung am 01.12.2017 i. H.v. 31% nicht mit der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung erklärbar ist. Darüber hinaus zweifle ich gemäß §307 I auch die rechtliche Grundlage Ihrer Anpassungsklausel 6. Preise und Preisanpassungen in ihren AGB`s an, weil nicht klar ersichtlich ist, unter welchen Voraussetzungen der Stromanbieter berechtigt ist den Strompreis in welcher Höhe zu erhöhen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Seite der Verbraucherzentrale, wo ähnliche Klauseln vom BGH als unzulässig eingestuft wurden: http://www.verbraucherzentrale.de/Rueckforderung-ueberhoehter-Gaspreise-4.
Vor diesem Hintergrund erwarte eine schnelle Kontaktaufnahme und Regulierung des Widerspruchs von Grüner Funke.
Mit freundlichen Grüssen
T. Tiemann
Bestell-/Kundennummer: GFDEZ1508331
Meine Forderung an Grüner Funke:
Gewährung des Sonderkündigungsrechts und Anpassung des Arbeitspreises
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Werde ebenfalls eine Feststellungsklage gegen FUXX/Grüner Funke führen.
Viele Grüße