04.01.2018 | 07:26 Uhr | 281 Views
Am 29.12.17 erhielt ich die Schlußrechnung zu meinem Stromliefervertrag. Leider ist diese Abrechnung in mehreren Punkten fehlerhaft. Ich widerspreche dieser Schlußrechung hiermit in den folgenden Punkten: 1. Ihre Preiserhöhung gemäß §42 (3) EnWG wurde nicht auf „transparente und verständliche Weise“ mitgeteilt. Die Ankündigung der Preiserhöhung im Schreiben vom 10.06.16 ähnelt sehr dem Sachverhalt der 365 AG und der ExtraEnergie aus den Jahren 2013 und 2014. In diesen Fällen haben deutsche Gerichte (u. a. das Landgericht Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14) und das Amtsgericht Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) ) zu Gunsten der Verbraucher entschieden und die Praktiken der Stromanbieter kritisiert. Außerdem beinhaltet es nur den Grundpreis und nicht den Arbeitspreis. Eine Information über die Preiserhöhung des Arbeitspreises habe ich nie erhalten. Ferner zweifle ich die Zulässigkeit der Preiserhöhung gemäß §315 BGB an, da eine Preiserhöhung i. H.v. über 10% nicht mit der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung erklärbar ist. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Seite der Verbraucherzentrale, wo ähnliche Klauseln vom BGH als unzulässig eingestuft wurden: www.verbraucherzentrale.de/Rueckforderung-ueberhoehter-Gaspreise-4. 2. In der Jahresabrechnung werden Mahngebühren für den Zeitraum 01.03.17 bis 01.4.17 aufgeführt. In diesem Zeitraum bestand kein Anlass für die Fa. Fuxx Mahnungen zu schreiben da mein Kundenkonto auf Grund des von nicht zurückgezahlten Guthabens aus der Jahresabrechnung 2016 deutlich im positiven Saldo lag. Die Auszahlung des Saldos erfolgte erst nach Beauftragung eines Rechtsanwaltes. 3. In der Aufstellung des Zahlungverkehrs veranschlagen Sie Kosten für die Beauftragung Dritter in Höhe von 54,11€ mit Zeitpunkt 29.12.2017 – also nach Vertragsende. Diese Kosten sind für mich nicht nachvollziehbar. Vor diesem Hintergrund erwarte ich eine Korrektur der Abrechnung und eine Überweisung meines Guthabens in Höhe von 226,16€
Bestell-/Kundennummer: NOV15045087
Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie:
Korrektur der Abrechnung / Überweisung Guthaben in Höhe von 226,16€
Antwort auf die Beschwerde vom 04.01.2018
Sehr geehrter Herr Kunze,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Fuxx Service-Team
kommentare und trackbacks 6
meine Erfahreungen mit der Fuxx-Die Sparerenergie GmbH decken sich mit denen, die du in deiner Beschwerde beschreibst.
Auch bei mir erfolgte eine intransparente Preiserhöhung.
Die angekündigte Kontaktaufnahme durch Fuxx ist nicht erfolgt; stattdessen gab es ein Schreiben vom Inkassounternehmen.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht rate ich dir die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.
Zusätzlich kann ggf. Check24 bzw. Verivox Unterstützung leisten.
Wünsche dir viel Erfolg und halte uns auf dem laufenden.
Viele Grüße
Fabian
Beschwerde ist noch nicht gelöst