Am 17.10.2017 wurde in meinem Kundenportal bei Grüner Funke ein Dokument mit Informationen zur Preiserhöhung zum 1.12.2017 von 25,34c/kwh auf 34,3c/kwh hochgeladen. Die Preiserhöhung wird im Fließtext versteckt am Ende des ansonsten aussagelosen Schreiben erwähnt. Über die Existenz dieses Dokuments wurde ich nie unterrichtet. Ich erhielt lediglich am 19.10.2017 eine Email mit dem Betreff "Schauen Sie regelmäßig in unser Kundenportal", in der nichts über eine konkrete anstehende Preiserhöhung steht. Nun bin ich per Zufall auf das Dokument gestoßen. Da heute bereits der 1.12. ist, ist offiziell das Sonderkündigungsrecht bereits verfallen. Allerdings ist das Vorgehen von "Grüner Funke" in diesem Fall eindeutig rechtswidrig und die Preiserhöhung somit unwirksam. Ich fordere Sie hiermit auf, mir weiterhin das Sonderkündigungsrecht zu gewähren. Die Abschlagszahlung werde ich einstellen bis meine Forderung gewährt wird.
Bestell-/Kundennummer: GF090785121
Meine Forderung an Grüner Funke:
Gewährung des Sonderkündigungsrechts
Antwort auf die Beschwerde vom 06.12.2017
Sehr geehrter Herr Paul, wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Grüner Funke Service-Team
kommentare und trackbacks 5
Nachdem sich bei mir auch niemand meldet, werde ich als ersten Schritt einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie stellen.
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.
Beschwerde ist gelöst