Verstoß gegen BGH Urteil!
Bei der Buchung wird irgendein obskures Zahlungsmittel vorausgewählt, für das keine Gebühren erhoben werden. Für alle anderen fallen Gebühren an.
Die Praxis, das günstigste, nicht-gängige Zahlungsmittel vorauszuwählen hat der BGH in seinem Urteil I ZR 160/15 vom 26.09.2016 für Unrecht befunden, da es gegen Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) 1008/2008 verstößt.
Trotz mehrmaliger Beschwerden und Aufforderungen, die unrechtmäßig erhobenen Gebühren zu erstatten, beharrt Opodo darauf, im Recht zu sein.
Bei mir wurden knapp 15% Gebühren für einen Flug nach London fällig für die Bezahlung per Kreditkarte. Anfragen bei Opodo gerichtet an die Geschäftsleitung verlaufen ins leere, lediglich ein Verweis auf die AGB´s wurde mir erteilt. In diesen findet sich allerdings kein Hinweis auf 15% Gebühren. In der mir erstellten Rechnung sind nicht einmal die Gebühren ausgewiesen.
Meine Forderung an Opodo Deutschland:
Erstattung der Gebühren.
Antwort auf die Beschwerde vom 06.11.2017
Hallo Malan,
Die Ermäßigung erhalten Sie nur wenn Sie mit VIABUY PREPAID MASTERCARD bezahlen. Anders fallen die Kreditkarte und Servicegebühren an. Die Gebühren werden immer vor Kauf angezeigt. Wenn SIe mit der Gebühren nicht einverstanden sind, können Sie jederzeit die Suche abbrechen. Wir bitten um Entschuldigung für den entstandenen Aufwand.
Mit freundlichen Grüßen,
Julia- Customer Care
kommentare und trackbacks 3
Antwort auf die Beschwerde vom 06.11.2017
von Opodo
Abteilung: Travel
22.11.2017 | 16:36 Uhr
Hallo Malan, Wir Bedauern die Unannehmlichkeiten. Es tut uns Leid, dass Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind. Gerne werden wir Ihren Fall wieder überprüfen. Wir bitten Sie, und privat zu kontaktieren, indem Sie folgendes Formular ausfüllen: https://tinyurl.com/ka77d8u Einer von unseren Agenten wid sich dann mit Ihnen in Kontakt setzen. Mit freundlichen Grüßen, Julia - Customer Care
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