Bestellung online - Abholung im Saturn in der City-Galerie Augsburg.
Widerrufsrecht ausgeübt, Rückgabe misslingt, da angeblich Gebrauchsspuren zu sehen.
Rechtlich heißt es:
Der Händler muss das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Ware von Gesetzes wegen zwingend auch dann tragen, wenn nach seinen AGB und der Widerrufsbelehrung der Verbraucher die Rücksendekosten tragen muss.
Geht bei der Rücksendung der Ware zum Verkäufer nach dem Widerruf des Verbrauchers etwas schief, etwa weil die Ware verloren geht oder beschädigt wird, so trägt hierfür der Verkäufer das Risiko.
Davon scheint Saturn noch nichts gehört zu haben oder versucht bewusst, den Käufer zu täuschen.
Bestell-/Kundennummer: 34109382
Meine Forderung an Saturn:
Vollständige Rückerstattung des Kaufpreises.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Das Widerrufsrecht kann auch vorzeitig enden wenn der Gebrauch der Ware über ein Ausprobieren der Ware (wie es auch im Geschäft vor Kauf möglich ist) hinausgeht.
In dem zitiertem Gesetztes Text geht es ausschließlich um die Gefahr beim Versand. Nicht um Schäden die beim Käufer entstehen.
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Der Verbraucher darf die Ware aber nicht über das zur Warenprüfung hinausgehende Maß benutzen oder beschädigen, so dass sie für den Unternehmer nur noch mit Preisabschlägen oder gar nicht mehr verkäuflich ist.
Bei Gebrauchsspuren muss der Käufer mindestens Wertersatz leisten.
Das Widerrufsrecht kann durch den gebrauch aber eben auch komplett wegfallen.
Das ist aktuelle Rechtssprechung. Da ist es egal was ein dahergelaufener Fred S. logischer findet; )
Darf ich Sie mal bisschen auslachen; )
Ohne von etwas Ahnung zu haben sowas schreiben und dann wenn Ihre Planlosigkeit bloßgestellt wird großes mimimi