Am 02.07.2017 erhielt ich meine Jahresverbrauchsabrechnung. Nach Prüfung musste ich feststellen, dass mit anderen Werten gerechnet wurde, als bei Vertragsabschluß vereinbart. Die Rechnung fiel dadurch höher aus, als erwartet. Da meine Nachfrage zur Verbrauchsabrechnung telefonisch nicht beantwortet werden konnte, wurde ich gebeten, mich mit den Details per E-Mail zu melden. Dies erfolgte am 07.07.2017 mit konkreten Fragen. Leider gibt es dazu bis heute keinerlei Reaktion von BEV.
Bestell-/Kundennummer: Kundennr.:263592, Vertr.nr.: 206508
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Korrektur der Verbrauchsrechnung und Beantwortung der Fragen aus meiner E-Mail.
Antwort auf die Beschwerde vom 12.08.2017
Sehr geehrter Herr Rinderer,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Gerne teilen wir Ihnen mit, dass sich Ihre korrigierte Endabrechnung in Bearbeitung befindet. Diese erhalten Sie in Kürze auf dem Postweg zugesandt.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre BEV
kommentare und trackbacks 9
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
da fragen Sie doch mal beim Geschäftsfüherer nach :-)
Geschäftsführer:
Uwe Kollmar
u. kollmar (at) bev-energie.com
Der kennt sicher auch jemanden der Ihnen helfen kann.
MfG
MfG
Seit dem 17.09.17 läuft dazu ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie.
Antwort auf die Beschwerde vom 12.08.2017
von BEV Bayerische Energieversorgu...
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
10.10.2017 | 09:32 Uhr
Sehr geehrter Herr Rinderer,
es war nicht einfach. Manchmal gibt es Umstände, die sich der Erklärung entziehen.
Aus unserer Sicht sollte das Thema nun gelöst sein.
Wir können uns nur entschuldigen. Es liegt nachvollziehbar und sicher nicht in unserer Absicht, unseren Kunden Schwierigkeiten zu bereiten.
Wenn wir noch etwas für Sie tun können, kommen Sie bitte wieder auf unseren Kundenservice zu.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
bewerten sie die antwort von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
11.10.2017 | 15:30 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
Beschwerde ist gelöst