Der Stromliefervertrag endete zum 31.07.2017. Die Abrechnung für das Belieferungsjahr erhielt ich bereits am 05.08.2017, allerdings mit abweichender Preisgestaltung zur Lieferbestätigung, wobei im Endergebnis etwa der gleiche Betrag anfällt. Allerdings wird der Neukundenbonus mit 168,27 Euro lediglich informatorisch mitgeteilt, während der mir außerdem zustehende Direktbonus in Höhe von 170,00 Euro erst gar nicht erwähnt wird. Gleichzeitig wird der sich ohne Boni ergebende Nachzahlbetrag in Höhe von 29,79 Euro zum 17.08.2017 eingezogen.
Ich fordere BEV auf, die beiden Boni in Höhe von 338,27 Euro unverzüglich auf mein Konto zu überweisen. Ich habe bereits eine Beschwerde per Fax und E-Mail an BEV gerichtet und werde nach erfolglosem Ablauf der 4-Wochenfrist unverzüglich ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie in Gang setzen.
Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr. 280763, Vertrags-Nr. 220405
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Korrekte Abrechnung und Auszahlung der Boni in Höhe von 338,27 Euro.
Antwort auf die Beschwerde vom 08.08.2017
Sehr geehrter Herr Theis,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Gerne informieren wir Sie auf diesem Wege, dass wir Ihnen die Rechnungskorrektur in den kommenden Tagen postalisch zusenden.
Die vertraglich vereinbarten Boni haben wir gleichwohl zur Auszahlung angewiesen.
Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und bedanken uns für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen.
Herzliche Grüße aus München
Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft
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Wir sind endlich keine Kunden mehr bei der BEV, diese Zeit gehört zu den schwärzesten in unserem Leben