Nach einer unfreundlichen Auseinandersetzung mit einem Händler wegen zu hoher Versandkosten und zudem noch einem (leicht) beschädigten Artikel bewertete ich den Händler negativ mit klaren Angaben/Begründung (hohe Versandkosten, Reklamation nicht anerkannt).
eBay entfernte die Bewertung - offensichtlich hatte der Händler das gefordert - und verwarnte mich, weil ich angeblich unzulässige Zusatzforderungen gestellt habe.
Nach meiner Beschwerde zu dieser Vorgehensweise entschuldigte man sich wegen der Verwarnung, nahm diese zurück, die negative Bewertung blieb entfernt.
Nun bat ich um Aufklärung, was an meiner Bewertung genau zu beanstanden sei, damit mir das nicht mehr passiert.
Das könne man mir nicht sagen, es reiche zu wissen, dass die Bewertung gegen die eBay-Grundsätze verstoße.
Auch eine neuerliche Bitte mit umfangreicher Erläuterung führte nur zu der Aufforderung, ich solle mich mit der getroffenen Entscheidung zufrieden geben.
Auf diese Weise bekommen viele "Schwarze Schafe" eine reine Weste - reines Fell -, wenn es für einen Händler so leicht ist, eine zu Recht erhaltene negative Bewertung löschen zu lassen.
Zudem ist die Vorgehensweise absolut willkürlich, da keine Begründung/Erklärung erfolgt.
Übrigens habe ich vor circa einem Jahr versucht, eine unberechtigte negative Bewertung entfernen zu lassen - keine Chance - und auch keine Erklärung/Begründung, sondern schöne unverbindliche, nichtssagende Textbausteine.
Meine Forderung an eBay:
Aufklärung zur entfernten negativen Bewertung.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 4
Somit kann ein Interessierter entscheiden ob er mitbietet oder nicht (wenn ihm das Porto zu hoch ist)
Erst NACH beendeter Auktion mit dem Verkäufer um die Portokosten feilschen kann man vielleicht auf einem türkischen Basar aber die Bucht hat da tatsächlich klare Richtlinien. Preisangaben sind einzuhalten.
Etwas anderes wäre es wenn der Verkäufer nach der Auktion höher Portokosten verlangt als ursprünglich angegeben.