Ich habe im Juni 2009 bei dem genannten Anbieter Waren im Wert von ca. 125 Euro per Vorkasse gekauft. Die Ware hat mich nie erreicht, eine Rückzahlung auch nicht.
Ich habe bereits im August Anzeige bei der Polizei erstattet, ebenso habe ich das zuständige Gewerbeamt, den Bgm. von Schneeberg, den Verbraucherschutz und den Webhoster über die Handlungen informiert.
Bisher sind keine Maßnahmen erkennbar, der Anbieter kann weiter unbehelligt seinen "Geschäften" nachgehen. Nachdem sowohl das außergerichtliche als auch das gerichtliche Mahnverfahren erfolglos blieben, liegt inzwischen der Vollstreckungsbescheid vor.
Ich frage mich nur, warum deutsche Behörden - egal welche ich angesprochen habe - es nicht schaffen, diese Machenschaften zu verbieten.
Meine Forderung an AFH Distributions:
Kaufpreis Vorauszahlung (125 Euro), sowie alle Kosten für Anwalt, Mahnschreiben, Vollstreckung
Firmen-Antwort ausstehend seit 17 Jahren, 3 Tagen und 3 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Beschwerde ist noch nicht gelöst.