Schon seit Frühjar 2016 habe ich mehrmals bei der Verwaltung über meine Nachbarn wegen der permanent offener Wohnungstür und dadurch entstehender Lärm und Kochgeruchsbelästigung beschwert. Erst nach mehreren Briefen, mit Fristsetzung und Androhung mit Mietminderung und Beschwerde an Vorgesetzten folgte eine Antwort.
Der Objektverwalter Th. E. aus Nürnberg schrieb mir, er widerspreche meiner Mietminderung, weil die andere Mietparteien haben sich noch nie über meine Nachbarn beschwert. Meine Nachbarn hat er bis jetzt nicht abgemahnt.
Auf meine Mietminderung folgten die Drohbriefe mit Mahnungen.
Ich werde jetzt für mein Anliegen einen Rechtsanwalt einschalten, für die rechtliche Schritte habe ich auch Video und Audio Aufzeichnugen, als Nachweis für die Mietminderung.
Na ja, das was diese Herrschaften sich erlauben, was ich so im TV und im Internet gesehen und gelesen habe, das ist schon kriminell.
Bestell-/Kundennummer: AA4019M072.010
Meine Forderung an Grand City Property:
Die Nachbarn wegen der Lärm und Kochgeruchsbelästigung abmahnen.
Antwort auf die Beschwerde vom 04.05.2017
Sehr geehrte Frau Huber,
wir nehmen jede Beschwerde ernst. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an unser Service-Center (kostenfrei und rund um die Uhr unter 0800 646 377 200) oder besuchen Sie unsere Mietersprechstunde.
Mit freundlichen Grüßen
Simon Mayer – Mieterservice
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deswegen meine Beschwerde wurde noch nicht gelöst.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst