Am 02.03.2016 wurde über den Cashback Anbieter SHOOP ein Stromvertrag abgeschlossen (Vertragskontonummer 220200467050).
Die Belieferung mit Strom wurde auch ordnungsgemäß zum 01.05.2016 aufgenommen, leider jedoch das Cashback in Höhe von 27,- Euro verweigert.
Auf Nachfrage bei SHOOP teilte man mir mit, dass nicht SHOOP als Vermittler hinterlegt sei und daher E WIE EINFACH das Cashback nicht ausgezahlt hat.
Es gab aber nie einen anderen Vermittler als SHOOP. Somit ist die Ablehnung des Cashbacks nicht berechtigt.
Bestell-/Kundennummer: 220200467050 (Kd.-Nr. 1101679134)
Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas:
Auszahlung des Cashback in Höhe von 27,- Euro an SHOOP bzw. mich.
Antwort auf die Beschwerde vom 09.03.2017
Sehr geehrter Herr Kroszewski,
wir haben uns Ihr Anliegen angeschaut. Bei uns ist alles reibungslos durchgelaufen, so dass Sie Ihr Geld schnellstmöglich bekommen sollten. Wir klären dies mit SHOOP.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr E WIE EINFACH-Team
kommentare und trackbacks 6
Wurde die Angelegenheit Ihrerseits mit SHOOP schon geklärt?
Beschwerde ist noch nicht gelöst
27.10.2017 | 10:12 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.