22.01.2017 | 12:24 Uhr | 555 Views
Obwohl die Raten bezahlt wurden, kam heute ein Schreiben vom Anwaltskanzlei Stapf, ich solle zu den angeblich offenen 90€ 10 € Mahngebühr und 70,20€ Anwaltsgebühren innerhalb von 2 Tagen zahlen. Bis heute kam nicht einen Mahnung an.
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Stornierung der Rechnung, da bereits ausgeglichen. Abzug des Anwaltes.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2