Der Zug IRE 4205 von Ulm nach Biberach ist seit dem Fahrpöabwechsel jeden Tag mindestens zehn Minuten verspätet. Auf Grund eines täglichen Lokwechsels kann die Abfahrtszeit um 07:12 Uhr nie eingehalten werden. Es sind hunderte Pendler betroffen, denen wöchentlich Arbeitszeit verloren geht. Beschwerden verlaufen im Nichts.
Meine Forderung an Deutsche Bahn:
Einhaltung des Fahrplans oder Erstattung des Arbeitsausfalls
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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