Zuschuss zur Selbständigkeit nur gg. psychologisches Gutachten

Ich kann meinen Zuschuss zur Selbständigkeit vom Jobcenter nur bekommen gegen ein Gutachten eines Amtspsychologen der meinen geistigen Zustand sowie meine Befähigung zur Selbständigkeit beurteilt hat

Ich empfinde dies als außerordentlichen Eingriff in meine persönlichen Rechte. Zudem bin ich seit 2004 selbständig gewesen. Also durchaus in der Lage einen Betrieb zu führen. Selbst ein Darlehen erhalte ich nur gegen Gutachten. Wie ist dieses Problem zu lösen?

Meine Forderung an Jobcenter Kirchheim/Teck:

Zuschuss ohne Gutachten

Firmen-Antwort ausstehend seit 17 Jahren, 23 Tagen und 23 Stunden.

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kommentare und trackbacks 4
Jeanette Uzkas
Ich habe mich nicht über DHL beschwert. Ich habe lediglich beim Jobcenter durch meinen Rechtsanwalt eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht gegen eine schlechte Behandlung. Dort wurde mir gesagt, Zitat: ich setze bei Ihnen die Daumenschraube an und sie sind hier an der untersten Stufe angekommen und auch ohne Ihre Unterschrift ist die Eingliederungsvereinbarung gültig - dann eben von Amts wegen. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist dann evtl. der Grund, warum ich zum amtsärztlichen Psychologen soll.
Jeannette Uzkas
Leider hat sich bis heute niemand gemeldet. Die Beschwerde ist nicht gelöst.
J
Jeanette Uzkas
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.
J
Jeanette Uzkas
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.

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