AOK Hessen gekündigt am 28.09.16 per Fax. Nach § 175 Abs. 4 SGB V ist spätestens zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung von der Krankenkasse auszustellen.
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Trotz telefonischer Eingangsbestätigung der Kündigung am 12.10.16 seitens der AOK habe ich bis heute den 22.11.14 keine Kündigungsbestätigung erhalten.
Sollte ich bis spätestens 29.11.2016 keine Kündigungsbestätigung erhalten, werde ich es meinem Anwalt abgeben und Schadensersatz geltend machen.
Beschwerde bewerten! Meine Forderung an AOK-Bundesverband GbR:
Bestell-/Kundennummer: G685395391
Meine Forderung an AOK Hessen - Beratungscenter Gelnhausen:
Kündigungsbestätigung
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Beschwerde ist gelöst