Es geht um unzulässiges Parken in unserer Siedlung (Siedlergemeinschaft Gimkenhof 453). Ich habe unzählige Male mit Herrn B. vom Ordnugsamt Essen gesprochen. Er hat mich immer mit faulen Ausreden vertröstet.
Ich bin mir nicht sicher, ob Herr B. die richtige Ansprechperson in dieser Sache ist. Vielleicht ist ein höherer Beamter der Richtige?
Sie erinnern sich: in unserer Siedlung ist laut StvO. das Parken nicht erlaubt.
Meine Forderung an Ordnungsamt Essen:
Einhaltung der StvO
Firmen-Antwort ausstehend seit 17 Jahren, 39 Tagen und 4 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Sofern Autos Ihre Einfahrt versperren, können Sie auch selber tätig werden. Dafür brauchen Sie keinen subalternen Beamten vom Ordnungsamt. Polizei rufen, abschleppen lassen und Strafanzeige wegen Nötigung und schwerem Eingriff in den Straßenverkehr stellen.
Sie werden sehen, so schnell parkt da niemand mehr.
So wurden im vergangenen Jahr ca. 180 Knöllchen ausgeschrieben. Die Gemeinde dann wohl auf ca € 400 bis 500 Jahreseinnahmen gekommen.
Wenn ich in Auffahrten parke, zahle ich nichts. Bei mir ist nichts zu holen. Auf den Kosten bleibt der Auftraggeber einschließlich Rechtskosten sitzen. Und dann wissen einige Millionen meiner Kollegen.