Nachdem ich meine Reisen nach Mallorca mit dem Unternehmen Ab in den Urlaub wegen Krankheit stornieren musste, wurde mir eine Stornorechnung erstellt worauf genau hervorgeht, was Stornogebühr und Restguthaben ist. Bis zum heutgen Tag wurde das Guthaben nicht ausbezahlt. Die Forderung war schon lange vor dem Flugzeugabsturz des Geschäftsführers. Jetzt hat die Firma Insolvenz angemeldet und der kleine Mann ist mal wieder der Dumme!
Bestell-/Kundennummer: ULT5325056
Meine Forderung an Ab in den Urlaub:
Erstattung meines Guthabens aus der Stornorechnung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 4
Mir scheint die Höhe der Stornogebühr wieder ganz typisch zu sein-
nämlich immer noch Abzocke! Laut Urteil des Bundesgerichtshofes vom Dezember 2014 müssen die Kosten der Stornierung konkret nachgewiesen werden und nicht nur in einem Betrag! Und dabei maximal nur 20 %
vom Gesamtreisepreis! Krankheit wäre auch ein berechtigter Grund
für die Inanspruchnahme der Reiserücktrittsversicherung, wenn man die
abgeschlossen hat.
Beschwerde ist noch nicht gelöst