Habe die Verkäuferin am 21.07.2016 um 19:20 Uhr darauf aufmerksam gemacht, dass Sie ihren Kunden mitteilen könnte, dass das Telefonieren an der Zapfsäule nicht erlaubt ist. Anderer Kunde hat das zu diesem Zeitpunkt getan. Sie erwiederte darauf, es befinden sich Schilder an den Zapfsäulen und wenn mir das nicht passt, soll ich woanders tanken. Das war nicht sehr kundenfreundlich und auch nicht sehr geschäftsfördernd.
Meine Forderung an JET Tankstellen Deutschland:
Angestellte darauf hinweisen, dieses nicht zu dulden.
Firmen-Antwort ausstehend seit 10 Jahren, 90 Tagen und 18 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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H. -J. König
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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