Am 01.05.2016 wurden die Zählerstände per E-Mail an BEV und Syna GmbH mitgeteilt. Am 02.05.2016 wurde erneut eine E-Mail an BEV bezüglich der Bonuszahlung (hier wurde mitgeteilt, dass von der Gewährung eines anderweitigen wirtschaftlichen gleichen Vorteils abgesehen wird und die Rückerstattung in Form einer Überweisung auf mein, der BEV bekannten und hinterlegten Konto, gewünscht wird), gesendet.
Am 13.06.2016 habe ich eine 3. Mail an BEV gerichtet, mit der Bitte, die Schlussrechnung bis 17.06.2016 zu erstellen und das Guthaben in Höhe von € 287,26 auf mein Konto zu erstatten. Gleichzeitig habe ich meine neue E-Mail Adresse, für den schriftlichen E-Mail Kontakt mitgeteilt, da die bei Vertragsabschluss angegebenen E-Mail Adresse nicht mehr existiert.
Bis heute ist weder eine Stellungnahme erfolgt, noch die Schlussrechnung erstellt, noch das Guthaben ausgezahlt worden.
Ich fordere hiermit die BEV letztmalig auf, das Guthaben in Höhe von € 287,26 schnellstmöglich auszubezahlen.
Bestell-/Kundennummer: 117763
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Bonuszahlung von € 287,26
Antwort auf die Beschwerde vom 26.06.2016
Sehr geehrter Herr Schauberger,
wir nehmen Bezug auf Ihre an uns gerichtete Beschwerde:
Die Weitergabe Ihres Anliegens an unsere Rechnungsabteilung ist umgehend erfolgt.
Herzliche Grüße
Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
kommentare und trackbacks 5
ggf. werde ich mich Ihrem Vorgehen anschließen und auch einen Anwalt konsultieren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden.
Von diesem Unternehmen bin ich mir als nur enttäuscht. Im März haben sie mir auch noch ein Angebot für ein weiteres Jahr gemacht, zum großen Glück habe ich dies abgelehnt.