26.06.2016 | 11:48 Uhr · 598 Views · von Heike Sabo
Hermes Germany GmbH (Hamburg)
Paketshop gibt Päckchen nicht raus
Ich habe die Sendung meiner Tochter, an einen Paketshop (Bücher Oase, Stutensee) weiterleiten lassen. Am Telefon (Hermes Versand) wurde mir gesagt, dass der Personalausweis bei der Abholung vorgelegt werden muß.
Diesen hat mir meine Tochter mitgegeben & auf dem Benachrichtigungszettel hat sie unterschrieben. Ich habe das Päckchen nicht erhalten, wg. fehlender Vollmacht. Wurde mir am Telefon nicht mitgeteilt!
Warum kann auf dem Sendungszettel angegeben werden, wo die Sendung hinterlegt werden soll (z. B. Garage), aber im PaketShop wird sie nicht ausgehändigt?
Meine Forderung
Bitte um Erklärung von Hermes
Firmenantwort
27.06.2016 | 08:22 Uhr · Hermes Logistik Gruppe Deutsch...
Hallo Frau Sabo,
wir bedauern, dass Ihnen die Information der Vollmacht nicht gegeben wurde und entschuldigen uns dafür bei Ihnen.
Nur der Originalempfänger kann die Sendung mit seinem Personalausweis abholen. Ist es diesem nicht möglich abzuholen, kann er jemanden bevollmächtigen. Dafür kann ein Formular auf unserer Homepage ausgedruckt werden und der Ersatzempfänger holt mit seinem eigenen Personalausweis und der Vollmacht die Sendung ab.
Auf einer Benachrichtigungskarte kann der Wunsch einer Umleitung in einen WunschPaketShop oder an eine andere Adresse angegeben werden. Ebenso kann der Empfänger auf dieser Benachrichtigungskarte eine TagesVollmacht für eine einmalige Ablage der Sendung beim nächsten Zustellversuch geben.
Für die Abholung im WunschPaketShop gilt die Benachrichtigungskarte nicht als Vollmachtdokument.
Wir hoffen, diese Angaben sind für Sie hilfreich.
Herzliche Grüße aus Hamburg,
Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH