Wir waren kürzlich sehr empört über die Kundenunfreundlichkeit des Unternehmens Thomas Philipps. Wir hatten dort irrtümlich eine Matratze gekauft, die nicht aufs vorgesehene Bett passte. Daher brachten wir die Matratze noch am selben Tag noch eingepackt mit Kassenbon zurück.
Im Markt weigerte man sich zunächst komplett die Ware zurückzunehmen. Man wies uns darauf hin, dass der Markt gesetzlich nicht dazu verpflichtet sei bei Irrtum oder Nichtgefallen Ware zurückzunehmen und von dem Gesetz wolle man auch Gebrauch machen. Erst nach vielem hin und Her bekamen wir einen Warengutschein. Die Auszahlung des gezahlten Betrages verweigerte man uns. Auch eine Beschwerde beim Kundenservice von Thomas Philipps brachte nichts. Auch dort reitete man nur auf Paragraphen rum und gab dem Markt Recht. Man sagte, dass wir doch froh sein könnten aus Kulanz einen Gutschein bekommen zu haben. Normal sei ein Umtausch generell bei Irrtum oder Nichtgefallen bei Thomas Philipps nicht möglich. Dieses Unternehmen ist für mich das beste Beispiel für den Begriff "Servicewüste Deutschland"!
Bestell-/Kundennummer: 111222
Meine Forderung an Thomas Philipps:
Erstattung des Kaufpreises bei Irrtum mit der Ware und vor Allem mehr Kundenfreundlichkeit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Das Unternehmen kann ja schließlich nichts dafür das Sie nicht richtig messen können.
wie bereits erwähnte wurde, ist ein Umtausch stets eine reine Kulanz der Einzelhändlers um Kunden weiterhin begrüßen zu dürfen. Diese ist, im Gegensatz zu den Sachmängeln, nicht im BGB vorgeschrieben.
Als EH hätte ich Ihnen auch nur einen Gutschein angeboten, die mit neuer Ware verrechnet werden kann. Im schlimmsten Fall könnte der EH sogar die Annahme verweigern. Also können Sie tatsächlich froh darüber sein.
Nächstes mal würde ich genauer vermessen und mit noch mal absichern, damit solch eine Situation nicht wieder vorkommt.