Wir haben am 16.03.2016 ein Schreiben der BEV mit einer einseitigen Preisanpassung (insbesondere des Netznutzungsentgeltes) zum 01.04.2016 erhalten. Darauf nahm ich am 18.03.2016 mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch. Gleichzeitig verwies ich den Energieversorger auf Ihre eigenen AGB Absatz 6.2., indem sie verpflichtet gewesen wären mir die Preisanpassung in Textform 6 Wochen vor Wirksamwerden der Erhöhung mitzuteilen.
Dieses Schreiben lies ich der BEV per Fax, Mail sowie schriftlich zukommen. Bis heute keine Reaktion. Schließlich brauche ich ja zum 01.04. einen neuen Energieversorger. Auch telefonisch ist diese Firma schon wochenlang nicht zu erreichen. Man landet immer in einer endlosen Warteschleife bis die Verbindung unterbrochen wird.
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 108822
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Sonderkündigung des Vertrages, ordentliche Jahresabrechnung incl. aller Boni, endlich ihre Servicehotline wieder zu besetzen
Antwort auf die Beschwerde vom 31.03.2016
Sehr geehrter Herr Goldberg,
wir bedauern sehr, dass Sie Anlass zur Beschwerde haben.
Wir hatten Ihnen bereits in den vergangenen Tagen per E-Mail geantwortet. Zusätzlich haben wir heute nochmals eine E-Mail an Sie versandt.
Wir freuen uns über Ihre direkte Rückmeldung an uns.
Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
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Erst auf meine Beschwerde hier und meiner Mail an Sie in der ich Ihnen die Einzugsermächtigung entzog und die ich in Kopie an die Schlichtungsstelle Energie gesendet habe, haben Sie mir heute eine Antwort zukommen lassen. Darin wollen Sie mich jetzt endlich aus Kulanz aus dem Vertrag lassen. Das Kulanz muss ich zwar nicht verstehen weil ich eigentlich im Recht bin, aber egal Hauptsache raus bei Ihnen.
Ich hoffe das ich jetzt so schnell wie möglich eine Kündigungsbestätigung bekomme, und dann eine vernünftige Schlussrechnung incl. Bonuserhalt. Solange bleibt diese Beschwerde hier auch offen.
Normalerweise wechsle ich schon über 10 Jahre jährlich meinen Stromanbieter und hatte noch nie damit Schwierigkeiten.
Allerdings war ich dieses Jahr etwas knapp dran mit meiner 6 wöchigen Kündigungsfrist. Ich beauftragte den neuen Stromanbieter erst zwei Tage vor Ablauf der Frist mit der Kündigung. Aber es waren immerhin noch 2 Tage Zeit zu kündigen. Nur hatte ich leider dem neuen Anbieter zwar meine richtige Kundennummer bei dem BEV mitgeteilt, allerdings leider meine alte Zählernummer. Man hatte im Laufe des Jahres unseren Stromzähler gewechselt. Gut, das war meine Dummheit.
Wieso man aber bei der BEV unter meiner Kundennummer keinen Vertrag gefunden hat ist mir ein Rätsel, zumal ja dort beide Zählernummern bekannt sein müssten. So teilte es mir jedenfalls der neue Anbieter mit. Diesem gab ich dann auch die neue Zählernummer und er kündigte für mich nochmals.
Daraufhin bekam ich auch einen Anruf von der BEV, ob ich nicht doch noch im Vertrag bleiben wollte und man bot mir auch neue Preisvorteile an. Ich lehnte das dankend ab und ging davon aus, ich bin ab 01.04.2016 beim neuen Anbieter. Leider bekam ich von diesem dann ein Schreiben, das mich die BEV nicht aus dem Vertrag lässt, weil ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten hätte.
Nun begriff ich auch warum man unter meiner Kundennummer keinen Vertrag finden wollte. Damit hat man fein diese 2 Tage überbrückt.
Das sollte nur mal eine Erklärung sein, warum es diesmal so blöd lief. Normalerweise läuft es beim Stromanbieter wechseln reibungslos.
Im Gegenteil wurde wieder die Vorauszahlung für April vom Konto abgezogen, welche ich zurückholen musste.
Beschwerde ist gelöst