Care Energy Energiedienstleistungs GmbH&CoKG Dessauer Str. 2-4
Für meine Stromlieferung ab 17.01.2014 gekündigt zum 30.09.15 (wegen fehlender Abrechnung) habe ich bis zum 31.01.2016 noch immer keine Abrechnung erhalten. Es ist eine Überzahlung meinerseits von 846,13 Euro entstanden, also Guthaben.
Den alten Onlinerechnungszugang hat man zum Mai 2015 gesperrt den neuen Zugang über Care Mi hat man mir angekündigt eine Care Email hat man mir zugeteilt dort finde ich aber unter Rechnungen auch nicht meine Abrechnung
Mehrfach habe ich an Care Energie meine Forderung als selbstgeschriebene Rechnung gefaxt - alles ohne Erfolg. Es bleibt leider nur der Gerichtsweg.
Bestell-/Kundennummer: EDL-Vertragsnummer: 9400300269885
Meine Forderung an Care-Energy:
846,13 Euro
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Nachdem ich Hr. Kristek dann persönlich ein Mail schickte, zauberte er am 06.02.2016 eine auf den 26.01.2016 datierte Abrechnung aus dem Hut.
Gleichzeitig drohte er mir eine "anwaltliche Abmahnung" an, da ich seit Januar 2016 permanent E- Mails verschickt hatte, in denen ich Care Energy mit der Bundesnetzagentur drohte. Gleichzeitig bot ich ihm an, für sein Unternehmen ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Das fand er offensichtlich gar nicht lustig. Ein Einsehen ist aber absolut nicht gegeben, auch wenn man ihm auf den § 40 des EnWG hinweist. Er verstösst definitiv gegen geltendes Recht. Mir wird mein Guthaben von ca. 210 € nicht ausgezahlt. Soll mit der anwaltlichen Abmahnung verrechnet werden. Gehe jetzt auch den gerichtlichen Weg.
O. Poldrack
Mehr-/ Mindermengenabrechnung! Diese haben keine rechtliche Wirkung, weil Steuernummer fehlt, Umsatzsteueridentifikationsnummer fehlt, Grundpreis fehlt, Arbeitspreis meist falsch in der Höhe und auf jeden Fall in falscher Einheit dargestellt (Euro statt richtigerweise Euro/kWh)! Kunden mit Mehrkosten sollen innerhalb von 7 Werktagen zahlen, Kunden mit Guthaben müssen sich Online Registrieren um an Ihr Geld zu kommen. Nach der Online-Registrierung kommt erst eine 72-stündige Verifizierung, ob man danach überhaupt Guthaben herankommt wage ich zu bezweifeln!
Mein Tipp: Widerspruch gegen Mehr-/ Mindermengenabrechnung (per Email und gleichwohl per Einschreiben-Einwurf) und gleichzeitiges anfordern einer Jahresrechnung bzw. Schlussrechnung mit Fristsetzung von einer Kalenderwoche. Gleichwohl hinterlassen der Bankverbindung, wohin etwaiges Guthaben mit einer weiteren Fristsetzung von einer Kalenderwoche zu überweisen ist.
Viel Erfolg