Ich hatte bei der Extra Energie einen Stromvertrag, der am 31.07. auslief.
Heute bekomme ich ein Schreiben der RA Muth & Faust mit einer Forderung über mehr als 900€ Nachzahlung aus dem vergangenen Vertrag.
Der Stromtarifvertrag ist im vergangenen Jahr vollständig bezahlt worden und es hat auch auf meinen Hinweis bereits damals schon mehr als 3 Anläufe gebraucht, um die richtige Rechnung / Verbrauch - inkl der Hinzunahme von Vattenfall für den Zählerstand - zu schaffen. Das nachträgliche Schreiben des RA ist insofern verunderlich, da der Schriftverkehr doch auch bei der Extra Energie vorhanden sein muss, inkl der Email der Restsumme.
Bestell-/Kundennummer: 201500153528
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Vollständige Einstellung
Antwort auf die Beschwerde vom 14.01.2016
Sehr geehrter Herr Bockwoldt,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Ihr Fall wurde zur weiteren Bearbeitung abgegeben und wir bitten Sie sich bei Rückfragen an die Anwaltskanzlei zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
kommentare und trackbacks 4
Ich bin Kunde, kein Mitarbeiter.
Die Rechnungsstellung ist falsch, es wurde bezahlt und wenn Ihr meint fälschlicherweise Klagen zu müssen, dann viel Erfolg. Offensichtlich bin ich nicht der Einzige, der Probleme mit der Extra Energie hat.
Bei weitergehenden Prüfungen mit Hilfe einer Exel-Tabelle konnte ich feststellen, das ganz offensichtlich mit undurchsichtigen Buchungstricks bei der Berechnung von Guthaben und Abschlagszahlungen operiert wird.
Dadurch werden offensichtlich höhere Forderungen generiert, als sich bei einer korrekten Rechnungsstellung ergeben würden. Zumindest war das bei mir so. Inzwischen habe ich die Bestätigung eines Mitgliedes aus unserer Selbsthilfegruppe, das es dort genau so war.
Man kann dem aber ziemlich einfach auf die Schliche kommen, wenn man in einer Exel-Tabelle für jeden Abrechnungszeitraum die ungekürzten Rechnungsbeträge (auf Grundlage der rechtswirksamen Arbeitspreise)
eingibt und den gewährten Neukundenbonus und die tatsächlich geleisteten Abschlagszahlungen gegenüber stellt. Wenn man dabei die ganze Guthaben- und offene Postenrechnerei aussen vor lässt, kommt man zu einem korrekten Ergebnis
Beschwerde ist noch nicht gelöst