Meine Verträge für die Strom und Gas Belieferung durch die ExtraEnergie endeten beide zum 31.10.2015.
Ich erhielt meine Schlussabrechnungen wie folgt:
- Gas am 03.12.2015
- Strom am 02.12.2015
Leider musste ich feststellen das die vereinbarten Neukundenbonusse nicht in den Rechnungen berücksichtigt wurden:
Ausstehender Bonus - Gas
- Bonus 15%
- Sofortbonus 80 €
Ausstehender Bonus Strom
- Bonus 15%
- Sofortbonus 105 €
Bereits mit einem Schreiben vom 04.12.2015, welches ich der ExtraEnegie via E-Mail zugesendet habe, habe ich den fehlerhaft Schlussrechnungen schriftlich widersprochen.
In diesem Schreiben forderte ich die ExtraEnegie ebenfalls auf, mir eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Sachverhalt binnen 10 Werkstagen nach Eingang dieses Schreibens per Post oder via Mail zukommen zu lassen oder mir innerhalb der gesetzten Frist die korrigierten Rechnungen zur Verfügung zu stellen.
Leider musste ich bis dato feststellen, dass ich weder eine Stellungnahme von der ExtraEnergie erhalten habe, noch die die von mir genannten Fristen in irgendeiner Form beachtet wurden.
Auch telefonische Nachfragen waren stets erfolglos, die Mitarbeiter der ExtraEnergie haben mir bei jedem Telefonat beteuert dass meine Rechnungen bei der Fachabteilung in der Prüfung seien, waren aber nicht bereit mir nähere Auskünfte zu geben.
Nach einem weiteren Anruf bei der ExtraEnergie wurde mir am 17.12.2015 von einer Mitarbeiterin der ExtraEnergie mitgeteilt, dass meine Schlussabrechnungen genau heute in der Prüfung seien und mir spätestens bis zum 18.12.2015 über das Portal zur Verfügung gestellt werden, was leider nicht der Fall war.
Ich fordere die ExtraEnergie nun unter Berufung des Urteils des Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Urteil vom 16.12.2014 / Az. I-20 U 136/14) am 23.12.2015 letztmalig auf, mir die korrigierten Schlussabrechnungen bis zum 28.12.2015 zur Verfügung zu stellen und mir das Guthaben unter Berücksichtigung der Bonusse bis zum 31.12.2015 auszuzahlen.
Sollte die ExtraEnergie meiner oben genannten Forderung bis zu dem geforderten Zeitpunkt nicht nachgekommen, leite ich rechtlich Schritte gegen diese ein.
Bestell-/Kundennummer: Kunden Nr: 01727672 / Vertr. Gas 02209006 / Vertr. Strom 02208942
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Sofortige korrektur der Abschlußrechnungen und Auszahing meines Guthabens
Antwort auf die Beschwerde vom 28.12.2015
Sehr geehrter Herr Falk,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Ihre Schlussrechnungen liegen zur Korrektur in der Fachabteilung. Wir werden Sie selbstverständlich sofort kontaktieren, falls sich unsererseits neue Informationen für Sie ergeben. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
kommentare und trackbacks 11
Wenn nein, dann frage ich mich, warum Sie nicht eher tätig geworden sind.
Bitte um Info.
Nach den 6 Wochen ist aber keine reguläre Rücklastschrift mehr möglich.
Da aber bereits die Bonuszahlungen in Höhe von 185 Euro nicht geleistet wurden, würde ich jetzt ein Schreiben mit Fristsetzung von 14 Tagen setzen (mit Androhung der Rücklastschrift) und wenn dann die Bonuszahlungen nicht eingegangen sind, Rücklastschrift veranlassen.
Die Bonuszahlungen waren ja schon längst fällig.
Gruss
Mike
Bei weitergehenden Prüfungen mit Hilfe einer Exel-Tabelle konnte ich feststellen, das ganz offensichtlich mit undurchsichtigen Buchungstricks bei der Berechnung von Guthaben und Abschlagszahlungen operiert wird.
Dadurch werden offensichtlich höhere Forderungen generiert, als sich bei einer korrekten Rechnungsstellung ergeben würden. Zumindest war das bei mir so. Inzwischen habe ich die Bestätigung eines Mitgliedes aus unserer Selbsthilfegruppe, das es dort genau so war.
Man kann dem aber ziemlich einfach auf die Schliche kommen, wenn man in einer Exel-Tabelle für jeden Abrechnungszeitraum die ungekürzten Rechnungsbeträge (auf Grundlage der rechtswirksamen Arbeitspreise)
eingibt und den gewährten Neukundenbonus und die tatsächlich geleisteten Abschlagszahlungen gegenüber stellt. Wenn man dabei die ganze Guthaben- und offene Postenrechnerei aussen vor lässt, kommt man zu einem korrekten Ergebnis
--------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr Falk,
wie zwischenzeitlich bereits informiert, wurde Ihr Sofortbonus für die Vertragsnummern 2209006 und 2208942 über unsere Fachabteilung zur Auszahlung angewiesen. Leider ist die Korrektur der entsprechenden Schlussrechnungen noch nicht erfolgt und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie erhalten diese sofort nach Fertigstellung per E-Mail zugesandt.
Wir bedauern sehr, dass Sie Anlass zur Beschwerde haben und entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten und die Wartezeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Service-Team
---------------------------------------------------------------
Der Vertrag Endete Ende Oktober 2015, Kundenservice und persönlicher Kontakt sind der ExtraEnergie fremd.
Wie ich schon oben angemerkt habe ist ein solches Vorgehen bei der ExtraEnergie Methode, dieses beweist das Urteil Urteils des Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Urteil vom 16.12.2014 / Az. I-20 U 136/14), sowie die meisten der hier erbrachten Beschwerden. Die ExtraEnergie ist bei der ReclaBox auf Platz 4 der Verbraucherbeschwerden, das spricht ebenfalls für sich. Wie oben der ExtraEnergie bereits mitgeteilt werde ich diese Angelegenheit nur noch gerichtlich mit der ExtraEnergie klären.
Gut, wenn die es in 6 Wochen nicht hinkriegen und 8 Wochen nach Vertrag benötigen, dann kann ich das ja noch nachvollziehen (der Netzbetreiber zickt hier nämlich auch öfter rum, bzgl. Zählerstandsmeldungen etc.).
Doch was bei Ihnen passiert ist, das ist mehr als ein dicker Hund, denn die Sofortbonusse wurden ja auch nicht ausgezahlt.
Ich bin aktuell bei Extraenergie und werde das genau im Auge behalten, habe denen auch schon mitgeteilt, wann ich mit dem Sofortbonus rechne.
Wird der nicht gezahlt, lasse ich die monatl. Abschläge zurückgehen (nach Androhung).
. so geht es nicht.
Doch die BEV Energie ist auch nicht viel besser, hatte behauptet, Sie hätten einen Vertrag mit mir und wollten Zählerstände abrechnen, die bis zu dem Zeitpunkt noch gar nicht erreicht waren.
Es wurde ein Rechtsanwalt (Inkassobüro) eingeschaltet, welches darauf beharrte, das ich zu zahlen hätte (3x).
Dann war anwaltliche Hilfe geboten, plötzlich teilten die mit, dass keine Forderungen mehr vorhanden wären, ich blieb allerdings auf meinen Anwaltskosten sitzen, da für ungerechtfertigte Inanspruchnahme die Gegenseite nicht zu zahlen hat.
Fazit: das nächste Mal lasse ich mich verklagen und nehme dann einen Anwalt.
Gruss
Michael