Gutscheine werden jedesmal mit fadenscheinigen Begründungen nicht zurückbezahlt. Bei der Reklamation heisst es entweder: Der Gutschein ist für die getätigte Buchung nicht einlösbar, da der Aktionscode bereits abgelaufen ist. (Aktionscode ist bei der Buchung im Dezember2015 angenommen worden und der Gutschein ist gültig bis 31.3.16). Oder es heisst, ich hätte Kontodaten eingeben müssen, obwohl man die Kontodaten schon eingegeben hat bei der Buchung.
Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:
100
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 4
Beschwerde ist noch nicht gelöst