Den Stromlieferungsvertrag habe ich fristgerecht gekündigt.
Eine Zustimmung für einen kostenpflichtigen Schutzbrief habe ich nie erteilt. Trotzdem erhalte ich nun eine Beitragsrechnung. Die Entgeltklausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist m. E. als sogenannte Überraschungsklausel rechtswidrig nach § 305 c BGB.
Bestell-/Kundennummer: 02 17 07 15
Meine Forderung an ExtraEnergie:
ExtraEnergie soll diese Entgeltklausel in den AVB streichen und auf Forderungen aus Altfällen verzichten.
Antwort auf die Beschwerde vom 27.10.2015
Sehr geehrter Herr Fries,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir haben Ihr Anliegen zur Prüfung an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Sie werden von dieser separat informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
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